13 KiB
title, author, date, lang, geometry, documentclass, fontsize, papersize, toc, toc-depth, linestretch, copyright
| title | author | date | lang | geometry | documentclass | fontsize | papersize | toc | toc-depth | linestretch | copyright | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaft | Lars Bogner | Termin: 7. Mai, 2021 | de-DE |
|
report | 12pt | a4 | true | 4 | 1.25 | Copyright © 2020-2021 Lars Bogner |
Staat
Wirtschaftsordnungen
Ordoliberalismus
Diese Wirtschaftsordnung ist eine Kombination aus den Vorzügen der freien Marktwirtschaft und einer Ordnung mit Eingriff des Staates. Dies geschieht dadurch, dass im Allgemeinen Angebot und Nachfrage den Markt bestimmen, der Staat jedoch den Ordnungsrahmen vorgibt und Eingriffe in die Wirtschaft vornimmt, falls die Notwendigkeit besteht beispielsweise zum Schutz des Wettbewerbs durch Monopolaufsicht. Diese Wirtschaftsordnung, wie sie von Walter Eucken ins Leben gerufen wurde, gilt zudem als Wegbereiter der sozialen Marktwirtschaft.
soziale Marktwirtschaft
Die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland ist die soziale Marktwirtschaft. Die geistigen Väter Ludwig Erhardt und Alfred Müller-Armack sahen in dieser Form der wirtschaftlichen Ordnung die Möglichekit auf "Wohlstand für alle" und die Möglichkeit "das Prinzip der Freiheit auf dem Markte mit dem sozialen Ausgleich zu verbinden". Dies geschieht durch die Mischung einer Marktwirtschaft mit staatlichen Eingriffen, wie es beim Ordoliberalismus ebenfalls gehandhabt wird. Auch wenn die soziale Marktwirtschaft nicht im Grundgesetz festgeschrieben ist, so ist dieses werder mit der freien Marktwirtschaft (Rechtsstaatlichkeit (Art. 28 (1))) noch mit der Zentralverwaltungswirtschaft (persönliche Freizügigkeit (Art. 2 (1), Art. 11), Freiheit Gewerkschaften zu bilden (Art. 9 (3)), Berufsfreiheit (Art. 12 (2))) vereinbar. Des Weiteren äußert sich die soziale Marktwirtschaft im Grundgesetz im Rahmen der sogenannten Sozialpflichtigkeit. So ist in Artikel 14 festgehalten, wie es sich um Eigentum in der Bundesrepublik verhält. So ist Privateigentum möglich, es gilt jedoch: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen" (Art. 14 (2)).
Das System der sozialen Marktwirtschaft kann in vier Grundprinzipien nach Müller-Armack zusammengefasst werden. Diese sind wie folgt:
-
Wettbewerbsprinzip: Staat muss durch Regeln den freien Wettbewerb erhalten; in Deutschland u. a. durch Bundeskartellamt sichergestellt
-
Sozialprinzip: Unterstützung des Staates für sozial Schwache; beispielsweise durch Art. 28 (1) GG sichergestellt
-
konjunkturpolitische Prinzipien: abschwächen von Konjunkturschwankungen durch Staat; durch z.B. Zentralbank oder Bundeswirtschaftsministerium durchgeführt
-
Prinzip der Marktkonformität: alle staatlichen Handlungen dürfen die Wirtschaft nur so wenig wie unbedingt nötig beeinflussen
Walter Eucken fasst die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft wie folgt zusammen:
- Das Ziel der sozialen Marktwirtschaft sind primär die freien Preise, durch einen freien Wettbewerb, was zudem für Moral und Gerechtigkeit in der Wirtschaft sorgen soll, bzw. durch diese unterstützt werden soll.
- Dies wird durch sechs Kernprinzipien gewährleistet. Diese sind wie folgt:
- Primat der Währungspolitik: Verhinderung von Inflation und Deflation, was zu einem stabilen Wirtschaftsrahmen führt, u. a. durch stabile Preise und Planungssicherheit
- Haftung: jeder Wirtschaftsakteur ist für sein eigenes wirtschaftliches Handeln verantwortlich und muss für dessen Folgen haften
- Vertragsfreiheit: es ist für jeden Wirtschaftsakteur möglich Verträge frei und ohne Vorgaben zu schließen, solange keine Nachteile für unbeteiligte Dritte daraus entstehen
- Offene Märkte: der freie Markt ist in der sozialen Marktwirtschaft für jeden zugänglich; Einschränkungen für z.B. den Umweltschutz sind allerdings möglich
- Privateigentum: Produktionsmittel sind in der sozialen Marktwirtschaft privat, um einen freien, fairen Wettbewerb zu erzeugen; zudem darf das mögliche staatliche Eigentum den Wettbewerb nicht verzerren; auch gelten die in Art. 14 GG genannten Einschränkungen
- Konstanz der Wirtschaftspolitik: durch eine stetige Wirtschaftspolitik soll Sicherheit in der Wirtschaft gewährleistet werden
- Diese Kernprinzipien werden durch die folgenden vier Instrumente umgesetzt:
- Monopolkontrolle: stellt fairen Wettbewerb durch Unterbindung von Monopolen und Kartellen sicher
- Einkommenspolitik: der Staat nimmt eine Umverteilung des Vermögens für mehr soziale Gerechtigkeit durch, durch beispielsweise die gestaffelte Lohnsteuer
- Vorkehrungen gegen anomale Angebotsreaktionen: da solche Angebotsreaktionen schnell in einer Spirale enden, wird versucht diese zu verhindern; diese treten auf, wenn ein höheres Angebot bei sinkenden Preisen entsteht, beispielsweise wenn Bauern mehr verkaufen müssen bei geringen Preisen um die Existenz zu erhalten
- Korrektur externer Effekte: externe Effekte werden durch das Verursacherprinzip ausgeglichen durch Abgaben, Steuern und Reglementierungen
Allgemein gilt in der sozialen Marktwirtschaft, dass der Staat die Wirtschaft primär durch ordnungspolitische Maßnahmen reglementiert, jedoch diese durch Prozesspolitik unterstützt und ergänzt werden, wo dies notwendig ist.
Staat in der Wirtschaft
Funktionen des Staates
Allokationsfunktion
Die Allokationsfunktion des Staates umfasst die gerechte und passende Verteilung der Produktionsfaktoren und Produktionsmittel, da diese nur begrenzt zur Verfügung stehen aber unbegrenzte Bedürfnisse an diesen gegenüber stehen. Der Staat versucht bei der Verteilung dieser den maximalen Nutzen für die Gesamtheit zu erlangen, ohne zu große Einschnitte wie in der Zentralverwaltungswirtschaft vorzunehmen. Mittel zur Erreichung der optimalen Verteilung sind die Ordnungspolitik, die Wettbewerbspolitik aber auch die Umweltpolitik.
Unter der Ordnungspolitik versteht man die wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Staates, welche den Handlungsraum des Markts eingrenzen und sozusagen die Spielregeln für den freien Markt sind. Dies geschieht durch legislative Maßnahmen wie Gesetze und andere Regelungen und sind somit auch in ihrer Wirksamkeit auf Langfristigkeit ausgelegt, da der Gesetzgebungsprozess schon alleine zu langwierig für kurzzeitiges Eingreifen ist. Beispiele für ordnungspolitische Maßnahmen sind der Wettbewerbsschutz, der Arbeitsschutz, Umweltregelungen, Arbeitsrechte, die Unabhängigkeit der Zentralbanken, aber auch die im Grundgesetz definierten Eigentumsrechte (Art. 14) oder die Tarifautonomie (Art. 9 (3)).
Die Wettbewerbspolitik umfasst all die gesetzlichen Maßnahmen, welche den freien Wettbewerb auf dem Markt gewährleisten sollen. Oberstes Ziel ist wie bereits genannt die Erhaltung des freien Wettbewerbs sowie die Schaffung von fairen Preisen. Diese ist ein Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft und wird in Deutschland beispielsweise durch das Bundeskartellamt gewährleistet. Alle wettbewerbspolitischen Maßnahmen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) festgehalten. So gibt es in Deutschland ein allgemeines Kartellverbot(§1 GWB), Regelungen für den Umgang mit einer marktbeherrschenden Stellung (§19 GWB, §20 GWB) und gestzliche Maßnhamen zum Umgang mit Fusionen (§35 - 44 GWB). In diesem Rahmen kommen immer wieder die Begriffe Monopole, Olgiopole und Kartelle auf. Diese sind wie folgt definiert:
- Monopol
- Existenz eines alleinigen Anbieters auf dem Markt, welcher hierdurch enorme Marktmacht besitzt
- Olgiopol
- Existenz von nur wenigen Anbietern auf einem bestimmten Markt; in der Praxis relativ häufig anzutreffen (CPUs, Mineralöl, Kameras, etc.); erhöhen den Wettbewerbsdruck, da auf jede Rekation eines Mitanbieters eine Gegenreaktion folgen muss; Gefahr von Absprachen (Kartellverbot)
- Kartell
- vertragliche Absprache von Unternehmen auf dem gleichen Markt um Wettbewerbsvorteile zu erlangen; Unternehmen bleiben rechtlich eigenständig
Distributionsfunktion
Unter der Distributionsfunktion des Staates versteht man primär, dass dieser für die gerechte Verteilung von Gütern und Vermögen in der Gesellschaft zuständig ist. Dies geschieht durch staatliche Einkommens- und Vermögensumverteilung. Dabei gilt allgemein gesehen das Prinzip von "oben nach unten", das heißt dass die Finanzmittel der wohlhabenderen Bevölkerungsteile zu den niedrigeren umverteilt wird, um die Gerechtigkeit zu erhöhen. Dabei kommen die Begriffe Primär- und Sekundäreinkommen auf. Dabei bezeichnet das primäre Einkommen das Einkommen aus Gehaltszahlungen, Zinsen usw., und das sekundäre die Einnahmen aus Sozialleistungen wie beispielsweise dem Kindergeld. Dabei soll das Sekundäreinkommen die Ungerechtigkeit durch das Primäreinkommen ausgleichen.
Zur Distributionsfunktion gehört auch die Einkommenspolitik. Dieser Bereich der Wirtschaftspolitik beinhaltet alles, was direkt mit der Einkommensverteilung und Vermögensbildung zusammenhängt. Sie kann sich indirekt oder indirekt äußern, beispielsweise durch eine Lohngrenze oder die Verbesserung der Marktlage in einem bestimmten Sektor, zur Förderung des Lohns in diesem.
Auch gehört die Sozialpolitik zur Distributionsfunktion. Sie beinhaltet all dies, was die soziale Sicherheit für die Bürger, in wirtschaftlicher Sicht, sicherstellt. Wie dies zum Beispiel die Sozialversicherungen tun. Deshalb machen die Sozialversicherungen auch einen Großteil der deutschen Sozialpolitik aus. Die deutschen Sozialversicherungen sind die folgenden fünf:
- Arbeitlosenversicherung: soll Erwerbslose finanziell absichern und ihnen somit den Wiedereinstieg ermöglichen und die Vermittlung von Erwerbslosen verbessern; Träger die Bundesagentur für Arbeit; unterteilt in Arbeitsvermittlung (Berufsorientierung, Berufsausbildungsbeihilfe, Beratungsgespräche) und finanzielle Unterstützung (Arbeitslosengeld I (60% des Nettolohns des Vorjahres für 12 Monate (24 Monate für über 50-jährige)) und II (Mindestversorgung durch ca. 440€ pro Monat, im Volksmund "Hartz IV")); Einführung des aktuellen Systems im Rahmen der Agenda 2010: Prinzip: "Fördern und Fordern", Hartz I - IV Gesetze, Minijobs wurden geschaffen, Zusammenlegung von Arbeitslosen- & Sozialhilfe, System von ALG I & II
- Gesetzliche Unfallversicherung: Ziel: weniger Arbeitsunfälle, durch Unfallvermeidungsmaßnahmen, aber auch finanzieller Unterstützung im Falle eines Unfall;, Berufsgenossenschaften sind Träger der Versicherung (Körperschaft des öffentlichen Rechts, bei der alle Unternehmen sich zwangsversichern müssen); Finanzierung ausschließlich durch Arbeitgeber; Zahlung von Kosten eines Unfalls, Sterbegeld, Hinterbliebenrente
- Gesetzliche Krankenversicherung: erschafft soziale Absicherung im Krankheitsfall durch: Prävention von Krankheiten, Zahlung von ärztlichen Behandlungen, Versorgung mit Arzneimittel, häusliche Krankenpflege, Rehabilitation nach beispielsweise Unfällen im privaten Bereich, Verhütung, Krankengeld bei längerem Verdienstausfall (nach Lohnfortzahlung); zu jeweils Hälfte von Arbeitgeber und -nehmer gezahlt; Betrag abhängig vom Einkommen
- Deutsche Rentenversicherung: finanzielle Unterstützung von Personen, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind; Höhe abhängig von geleisteten Beiträgen; neben klassischer Altersrente auch Erwerbsminderungsrente (Eintritt aufgrund von Berufsunfähigkeit vor dem 65. Lebensjahr) & Hinterbliebenenrente (für "Witwen und Waisen"); Finanzierung durch aktuelle Arbeitenden (je 9,3% von Arbeitgeber und -nehmer, steuerliche Zuschüsse vom Staat)
- Pflegeversicherung: Ziel: Pflegebedürftigkeit verringern und Kosten für Pflege tragen; Träger sind Krankenkassen; Beitrag: 3,05% von je Arbeitgeber und -nehmer; Zuschuss von Pflegekosten je nach Pflegegrad (1 - 5) für häusliche, ambulante und stationäre Pflege
All dies soll Armut in Deutschland verhindern. Als von Armut gefährdet gelten Personen, welche weniger als 60% des mittleren Einkommens zur Verfügung haben, was in Deutschland ca. 16,7% (2014) sind.
Im Rahmen der Distributionsfunktion kommen auch Steuern und allgemein Abgaben auf, da diese häufiges Mittel zur Umverteilung sind. Da sie auch eine wichtige Einnahmequelle des Staates sind, wird ihnen ein eigener Abschnitt zugesprochen, weshalb an dieser Stelle nicht genauer darauf eingegangen wird.
Stabilisierungsfunktion
Einnahmequellen des Staates
Die Einnahmequellen des Staates sind in der zugehörigen Abbildung übersichtlich dargestellt.
Ausland
Anhang
Für weitere Informationen kann unter anderem die Basisbegriffeliste^[Link auf moodle: https://moodle.nbg.pf.schule-bw.de/moodle/pluginfile.php/40814/mod_resource/content/1/Hinweise%20zum%20Umgang%20mit%20Material%20und%20Basisbegriffe.pdf] verwendet werden.
<script type="text/x-mathjax-config">MathJax.Hub.Config({tex2jax: {inlineMath:'$','$'}});</script> <script src='https://cdnjs.cloudflare.com/ajax/libs/mathjax/2.7.5/latest.js?config=default' async></script>